stk schulz gesetzestexte

 

 

 

 

 



Spezialgebiete


Steuerberatung zum Thema Schenken bzw. Erben u. Vererben

Die Ausarbeitung und Umsetzung erbschaft- und schenkungssteuerlichen Überlassungen bzw. Nachfolgeregelungen nach aktueller und neuer Gesetzgebung ist eines der Spezialgebiete der Steuerkanzlei Schulz. Wir erarbeiten nach Ihren Vorstellungen und Wünschen eine steueroptimale Gestaltung, die eine zu hohe Steuerbelastung vermeidet!
Unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Steuerbetrachtung können wir Ihr Übertragungsvorhaben im Vorfeld simulieren. Das Minimieren von Schenkung- und/oder Erbschaftsteuer ist jedoch nur ein Teil unser Leistungen. Die Steuerkanzlei Schulz prüfet auch weitere drohende Steuerbelastungen, die bei der Übertragung von Immobilien- und/oder Betriebsvermögen anfallen können.

Beratung bei Steuerstrafverfahren

Steuerbehördliche Ermittlungsverfahren werden vielfach auf Grund unbewussten Handelns mit dem Tatbestand der Steuerverkürzung oder bewusstem und wiederholten Handeln mit Steuerverkürzungsabsicht eingeleitet. Oft werden Prüfungen veranlasst, die zu Feststellungen führen, rein auf Indizien und Vermutungen basieren und mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmen. Hier gilt es die Feststellungen des Finanzamtes, der Betriebsprüfungsstelle oder der Steuerfahndung detailliert zu prüfen und diesen im Sinne des Mandanten entgegen zu treten.
Wir beobachten, dass gerade in der ersten Phase bei Einleitung und Kenntnisnahme des Steuerstrafverfahrens falsche und übereilte Handlungen und Schuldbekenntnisse getätigt werden. Diese Entscheidungen und Handlungen nehmen wir Ihnen ab und bilden die Kontaktstelle zu den Ermittlungsbehörden. Wir bieten professionelle Hilfe, was den richtigen Umgang mit der Vollstreckungsstelle, der Bußgeld- und Strafsachenstelle, der Steuerfahndung, aber auch den Kontakt zur Staatsanwaltschaft betrifft. Hier arbeiten wir hautnah mit renommierten Fachanwälten zusammen. Nach oben...

Beratung im internationalen Steuerrecht

• Beratung bei der Erzielung von Auslandseinkünften
Wir beraten inländische Mandanten bei der Erklärung bzw. Besteuerung von Kapitaleinkünften, Vermietungseinkünften, Verkaufserlösen, gewerblichen Einkünften im Ausland. Im Falle der gewollten unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland gilt es eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Mandanten, die die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgrund hoher Auslandseinkünfte bewusst vermeiden wollen, wie zum Beispiel Sportler oder Künstler, zeigen wir Lösungen auf, ihre Steuerbelastung zu minimieren.

• Erzielung von Einkünften in Deutschland
Wir beraten ausländische Mandanten im Falle einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und tätigen für sie den Veranlagungsweg beim zuständigen Finanzamt unter der Zielvorgabe, die deutsche Steuerbelastung zu minimieren.

• Wohnsitz- und/oder Firmensitzverlagerung ins Ausland
Die Steuerkanzlei Schulz berät Mandanten, die ihren Wohnsitz oder Firmensitz ins benachbarte Ausland zu verlegen wollen. Nach oben...

Unternehmenssanierung /Insolvenzvermeidung /Existenzsicherung

Frühzeitiges Erkennen einer Unternehmenskrise ist das A und O. Das jedoch setzt ein waches Auge und die Bereitschaft voraus, sich auch helfen zu lassen. Das Motto, so weiter zu machen wie immer und es irgendwie ja wieder zu schaffen, kann schnell zur Existenzvernichtung führen. Frühzeitiges Erkennen und rasches Handeln steigert die Chancen einer erfolgreich gestalteten Sanierung.
Unsere Kanzlei saniert mit potenten Partnern aktiv und setzt auf effektive Lösungsansätze für alle Bereiche der Sanierung. Das Handlungsrepertoire reicht von der Schuldenregulierung zur Insolvenzabwehr, der kurzfristigen Verbesserung der Liquidität, Aufbau einer langfristigen Umfinanzierung, Optimierung der operativen Unternehmensabläufe, Begleitung einer Unternehmensnachfolge auf Verwandte und vieles mehr.
Auch ist eine Aufsichtsratstätigkeit oder Schiedsgerihtsfunktion unseres Kanzleiinhabers denkbar, um aktiv Fehlern vorzubeugen. Nach oben...

Gründung

Der Start in eine selbständige Karriere kostet Kraft und Geld - sei es für eine Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder eine tätige Beteiligung an einem Unternehmen. Wer die Herausforderung annimmt, ist deshalb auf wirkungsvolle Finanzierungshilfen und starke Partner angewiesen. Richtige Beratung kann für den Erfolg entscheidend sein.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist eine gute Grundlage für Existenzgründer, ihre Geschäftsidee systematisch zu realisieren. Das Konzept ist nicht nur Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln oder Bankkrediten, sondern auch eine wichtige Grundlage für die persönliche Planung. Nach oben...

Unternehmenskauf

Beim Unternehmenskauf sollten die Planungen auf der Seite des Käufers und Verkäufers die Interessenlage der anderen Vertragspartei berücksichtigen. Der Veräußerer und der Erwerber des Unternehmens verfolgen mit der Veräußerung bzw. Akquisition diverse - häufig sogar gegenläufige - strategische, wirtschaftliche und steuerliche Interessen. Während der Verkäufer einen möglichst hohen Kaufpreis nach Steuern zu erzielen sucht, kommt es dem Käufer darauf an, den zu zahlenden Kaufpreis möglichst schnell einkommensmindernd geltend zu machen. Diese unterschiedlichen Positionen gilt es bei der Steuerstrukturierung und Steuerplanung optimal zu verbinden, um die Unternehmensveräußerung für alle Beteiligten zu einer runden Sache werden zu lassen. Nach oben...